Tipps zur Patientensicherheit und zu Patientenrechten
- Wenn Sie sich nicht gut behandelt fühlen ...
Aber auch krankheitsbedingte Faktoren oder behandlungsbedingte Faktoren, wie Nebenwirkungen und Komplikationen können zu unerwünschten Behandlungsergebnissen führen. Verschiedene Institutionen im Gesundheitswesen, Ärztinnen/Ärzte und andere Professionelle im Gesundheitswesen arbeiten seit einiger Zeit intensiv an einer „sicheren“ Gesundheitsversorgung.
oder Krankenhaus an. Möglicherweise können Sie durch ein klärendes Gespräch die Unstimmigkeiten oder den Konflikt beilegen.
Die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf Beschwerden gegen eine Ärztin/einen Arzt oder eine Behandlung spezialisiert. Die Krankenkasse arbeitet mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) zusammen. Der MdK kann ein medizinisches Gutachten erstellen, um zu ermitteln, ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist für Sie ein kostenfreies Verfahren.
und/oder Ihre Interessen vertreten zu lassen. Sie sollten hier darauf achten, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt ein Fachanwalt für Medizinrecht ist. Wenn Sie klagen, wird Ihr Anliegen bei der Zivilkammer des Landgerichtes verhandelt. Dies ist ein kostenpflichtiges Verfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten).
gibt es die Möglichkeit, eine Regelung direkt mit der Haftpflichtversicherung der Ärztin/des Arztes zu vereinbaren.
Weitere Quellen nutzen
Informieren Sie sich bei Ärztinnen/Ärzten und anderen Professionellen über Ihre Erkrankung und Ihre Behandlung. Nutzen Sie weitere Quellen, wie z.B. Informationen im Internet, Leitlinien usw.. Folgende Anregungen geben Ihnen Hinweise darauf, was Sie als Patientin oder Patient für Ihre eigene Sicherheit vorsorglich tun können.
- „Sichere“ Gesundheitsversorgung
Unabhängige Patienten-
beratungsstelle
Bundesweites Beratungstelefon: 08000 – 11 77 22
Verbraucher-
beratungsstellen
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflicht-fragen der norddeutschen Ärtzekammern
- Was können Sie selbst für Ihre Sicherheit tun?