Eine Initiative der Patientenuniversität an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)

Digitalisierung Mensch im Gesundheitswesen

Weitere Informationen rund um Gesundheit

Alles Wissenswerte zu Gesundheits-Apps und DIGA

Digitalisierung Mensch im Gesundheitswesen
Gesundheits-Apps haben das Potenzial das Gesundheitswesen zu verändern. Der gerechtfertigte Einsatz der Technologie macht eine Nutzen- und Risikoabwägung notwendig, die eine medizinische, ethische, rechtliche, ökonomische und politische Diskussion bedingt.
Der allgemeine Nutzen von Apps ist derzeit immer noch nicht klar nachzuweisen, da einheitliche Standards fehlen. Auch die schnelllebigen Veränderungen innerhalb einer App durch Aktualisierungen machen es Forschenden schwer, negative oder positive Effekte der Apps gut zu untersuchen. So muss jede Nutzerin und jeder Nutzer für sich selbst entscheiden, welche Apps für sie oder ihn hilfreich sind.
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Was bedeutet App eigentlich?

App ist eine Abkürzung des englischen Begriffes „Application Software“. Im Deutschen auch als Applikation, also Anwendung, benannt. Es handelt sich um eine Software, welche auf dem Computer, dem Tablet, dem Smart-TV oder Smartphone genutzt werden kann.

Gesundheits-Apps bieten niedrigschwellige Unterstützung:

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann durch Gesundheits-Apps einen leichteren Zugang zur Beantwortung von Gesundheitsfragen erhalten.

Auch zeigen sich tendenziell positive Effekte bei den Nutzerinnen und Nutzern durch den Gebrauch von Gesundheits-Apps im Bereich Ernährung und Bewegung. Dies ist jedoch wissenschaftlich bislang nicht sicher bestätigt.

Service-orientierte Apps sind besonders gut bei chronischen Erkrankungen geeignet. Beispielsweise können sogenannte „Tagebuch-Apps“ digitale Warnmeldungen an Patientinnen und Patienten ausgeben und dabei helfen, Daten an die behandelnde Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu übermitteln.

Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann für sich selbst entscheiden, welche Apps für sie oder ihn hilfreich sind.

Bei kostenlosen Apps ist Vorsicht geboten. Persönliche Daten werden hier häufig als „Währung“ genutzt.

Viele Apps geben Ihre persönlichen Daten an facebook und google weiter, ohne darauf in den Datenschutzhinweisen hinzuweisen. Daher ist es besonders wichtig die Datenschutzerklärung und das Impressum zu lesen. Im Impressum sollte der Herausgebende der App kenntlich sein.

Wichtig ist es zu überprüfen, ob offengelegt ist, von wem die App entwickelt wurde und woher die Informationen in der App stammen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist die App mit Vorsicht zu nutzen.

Bewertung der Gesundheits-App

Um eine App zu überprüfen, können Sie auf der Webseite des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) e.V. eine detaillierte Checkliste einsehen und ausfüllen. Im Anschluss bekommen Sie eine Auswertung zur Bewertung der Gesundheits-App. Das APS wurde 2005 mit dem Ziel der Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland gegründet. Als gemeinnütziger Verein setzen sie sich für Gesundheitsversorgung ein und widmen sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

Welchen Zweck hat die App?

Wird der Anwendungsbereich erklärt?

Werden regelmäßige Updates (Aktualisierungen) durchgeführt?

Läuft die App stabil?

Dient die App der Therapieunterstützung?

Hat die App viele gute Bewertungen von Nutzenden erhalten?

Besitzt die App eine Datenschutzerklärung?

Besitzt die App ein Impressum?

Bietet die App die Möglichkeit gespeicherte Daten zu löschen?

Von wem wird die App finanziert?

Ist die App interessenunabhängig oder wirbt sie für Produkte?

Was können Sie selbst für Ihre Sicherheit tun?

Informieren Sie sich genau über die App, die Sie nutzen wollen. Sie sollten nicht jede Anfrage der App bestätigen, ohne vorher nachzuforschen, was diese genau für Rechte von Ihnen erhalten will. Ggf. sollten Sie einigen Berechtigungsanfragen widersprechen bzw. diese nicht erteilen.

Wenn eine App bereits im Beschreibungstext im App-Store den Nutzen (Anwendungsbereiche der App) und die Risiken beschreibt, dann spricht das für die App. Dadurch wird Transparenz geschaffen und aufgeklärt.

Wichtig ist es, dass eine App transparent über Chancen und Risiken der Anwendung aufklärt.

Prüfen Sie selbst, wie sicher und hilfreich (Gesundheits-) Apps für Sie sein könnten, bevor Sie entscheiden diese zu nutzen.

Sie können prüfen, ob die App Gefahrenpotenziale oder Gefahren für den sozialen oder finanziellen Bereich bergen.

Eine DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung) ist eine App oder Software, die bei gesundheitlichen Problemen hilft. Ärzte oder Psychotherapeuten können sie verschreiben, und die Krankenkasse bezahlt sie meistens.
Beispiele: • Eine App für Menschen mit Depressionen, die Entspannungsübungen zeigt. • Eine App für Diabetiker, die beim Blutzucker-Management hilft.
DiGAs dienen beispielsweise dazu: • Krankheiten zu erkennen, zu überwachen oder zu behandeln • Patienten bei ihrer Therapie zu unterstützen • Gesundheitsdaten zu dokumentieren und auszuwerten
Damit eine Anwendung als DiGA gilt, muss sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen werden. Sie sind also offiziell anerkannte digitale Hilfsmittel für die Gesundheit. Das BfArM hat viele Informationen rund um das Thema „DiGA“ für Nutzende bereitgestellt und Antworten auf wichtige Fragen, wie z.B. „Was ist eine DiGA?“, „Wie kommt die DiGA ins Verzeichnis?“, „Was hat das BfArM geprüft, worauf kann ich mich verlassen?“, „Wie kann ich mir eine DiGA verschreiben lassen?“, „Wie erhalte ich dann meine DiGA?“ und vieles mehr.
Schauen Sie gerne hier nach:
Für App-Hersteller hat das BfArM eine Orientierungshilfe für die Zulassung erstellt. Der Versorgungsnutzen soll durch Expertenmeinungen und klinische Studien bewertet werden.
Zum Vorgehen:
1. Zuerst prüft das BfArM die Gesundheits-Apps auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz.
2. Dann werden die geprüften Gesundheits-Apps ein Jahr lang von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit werden die Apps evaluiert. Durch Studien wird untersucht, wie gut die App Patientinnen und Patienten unterstützen kann und wie nützlich die App in der Behandlung ist. 3. Falls die 12 Monate nicht für umfangreiche Studien ausreichen, können die Studien auch auf 24 Monate erweitert werden, um die Ziele der App zu erproben. Den Preis für diese App legt, bei Genehmigung der App, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fest.
3. Falls die 12 Monate nicht für umfangreiche Studien ausreichen, können die Studien auch auf 24 Monate erweitert werden, um die Ziele der App zu erproben. Den Preis für diese App legt, bei Genehmigung der App, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fest.
Die geprüften und zugelassene DiGA können Sie in einem DiGA-Verzeichnis mit unterschiedlichen Filtermöglichkeiten anschauen:
Eine DiPA (Digitale Pflegeanwendung) ist eine digitale Anwendung, die darauf abzielt, Pflegebedürftige sowie deren Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende zu unterstützen. Im Gegensatz zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die sich auf medizinische Aspekte konzentrieren, fokussieren DiPA auf pflegerische Bedürfnisse und sollen dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Fähigkeiten von Pflegebedürftigen zu fördern sowie einer fortschreitenden Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Aktueller Stand:
In Deutschland wurde 2022 mit der Digitalen Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) eine gesetzliche Grundlage für DiPAs geschaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist für die Prüfung und Zulassung dieser Anwendungen verantwortlich. Seit dem 4. November 2022 steht der DiPA-Leitfaden in der Pilotversion zur Verfügung, der die konkreten Anforderungen für eine erfolgreiche Listung im DiPA-Verzeichnis beschreibt.
Das elektronische Antragsportal für DiPA ist bereits verfügbar, sodass Hersteller Anträge zur Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis einreichen können. Sobald die ersten Anwendungen geprüft und zugelassen sind, werden sie im DiPA-Verzeichnis veröffentlicht.
Pflegebedürftige aller Pflegegrade können nach Genehmigung durch die Pflegekasse DiPA nutzen, wobei die Kostenübernahme bis zu 50 € monatlich beträgt.
Bitte beachten Sie, dass die Entwicklung und Zulassung von DiPA fortlaufende Prozesse ist. Für die aktuellsten Informationen empfiehlt es sich, die offiziellen Mitteilungen des BfArM zu lesen.

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